Mitglied werden in der BürgerEnergiegenossenschaft Weingarten eG

 

Informationen zur Mitgliedschaft

Aktuell werden keine neuen Mitglieder aufgenommen. Wir sind jedoch bemüht neue Projekte zu finden und zu realisieren. Sobald neue Projekte umgesetzt werden können wird die Finanzierung durch die BürgerEnergiegenossenschaft geprüft. Dabei wird die Beteiligung und Finanzierung durch weitere Einlagen der (Neu-)Mitglieder berücksichtigt.

Interessent:innen können sich in der Zwischenzeit gerne beim Vorstand melden und ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekunden.

Die Mitgliedschaft können erwerben:
a, natürliche Personen
b, Personengesellschaften
c, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts


die ihren Wohnsitz, Betriebssitz bzw. ihre steuerliche Betriebsstätte in 
88250 Weingarten haben. Durch Beschluss des Vorstandes können auch natürliche und juristische Personen außerhalb dieses Gebiets die Mitgliedschaft erwerben.

Mitglieder Fördern

(1) Zweck der Gesellschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.

 

(2) Gegenstand des Unternehmens ist die Initiierung und der Betrieb von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Mitglieder und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region.

 

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Quelle: Satzung der BEG-Weingarten